Neuauflage für 2021 |
Corona-Hilfsprogramm 2021 der Sail Training Association Germany (S.T.A.G.)
Hintergrund:
Auch in 2021 ist aufgrund der Corona-Pandemie das Sailtraining noch weitestgehend unmöglich. Viele S.T.A.G.-Mitgliedsschiffe stehen weiterhin vor sehr großen finanziellen Herausforderungen, da die Einnahmen aus dem Betrieb der Schiffe gänzlich weggefallen sind. Hier will die S.T.A.G. den Mitgliedsschiffen ein weiteres Mal durch finanzielle Maßnahmen helfen.
Was wird gefördert?
ausgefallene Mehrtagestörns mit Trainees entsprechend der Satzungsziele der S.T.A.G.
Was wird nicht gefördert?
Wie bemisst sich die Förderung?
Anzahl der nicht belegten Traineekojen und Anzahl der ausgefallenen Törntage
Wie hoch ist die maximale Förderung?
7.500,00 EUR für ein Mitgliedsschiff
Wie wird die Förderung gewährt?
Auszahlung in voller Höhe an den Betreiberverein, davon werden 1/2 als Zuschuss gewährt, der nicht zurückzuzahlen ist 1/2 als „Törngutscheine“ gewährt, die von der S.T.A.G. für Traineeplätze eingelöst werden können.
Wie werden die Törngutscheine eingelöst?
In gemeinsamer Abstimmung zwischen dem S.T.A.G.-Jugendteam und dem Betreiberverein werden Freiplätze für jugendliche Trainees für die Segelsaison 2022 und 2023 bestimmt. Die Einlösung soll bis Ende 2023 erfolgt sein. Der Anspruch auf die Freiplätze verfällt nicht. Die Einlösung kann auch später erfolgen.
Sollte das Mitgliedsschiff statt Individualreisen in einem „offenen“ Törnplan nur oder überwiegend Gruppenreisen durchgeführen, kommt auch die Nutzung des Schiffes für einen S.T.A.G.-Jugendtörn in Frage.
Auch andere Formen der „Gegenleistung“ sind möglich und können mit der S.T.A.G. vereinbart werden.
Gibt es weitere Voraussetzungen für die Förderung?
Das Mitgliedsschiff muss die Nachhaltigkeit seiner Tätigkeit nachweisen. Hierzu ist die finanzielle Situation des Schiffes/Vereins offenzulegen (Jahresrechnungen 2018, 2019 und 2020, Planungsrechnungen 2021 und 2022). Es geht hier insbesondere um den Nachweis, dass das Schiff in der Vergangenheit und in der Zukunft (ohne Berücksichtigung der Covid-19-Pandemie) kostendeckend betrieben werden kann.
Schiffe, bei denen ein Überleben nicht als realistisch erscheint, können leider nicht gefördert werden.
Wieviel Geld steht zur Verfügung?
insgesamt EUR 50.000,00 (davon EUR 35.000,00 zur Auszahlung im Herbst 2021, der Rest im Winter 2021)
Wann und wie ist der Antrag zu stellen?
Der Antrag erfolgt formlos unter Angabe der ausgefallenen Törns mit den jeweiligen Traineekojen
Der Antrag muss bis zum 15.08.2021 bei der S.T.A.G. eingegangen sein.
Wer entscheidet über die Förderung und deren Höhe?
Die Anträge werden zunächst vom Vorstand unter Federführung des Schatzmeisters entscheidungsreif vorbereitet. Die Entscheidung über die Förderung trifft der Rat der S.T.A.G. in seiner September-Sitzung.