Die Gaffelketsch Freddy gehört zur Gruppe der sogenannten Kriegsfischkutter (KFK), von denen zwischen 1942 und 1946 auf 42 Werften 1042 Einheiten gebaut wurden. Mit leichten Flakgeschützen und Wasserbomben ausgerüstet wurden sie meist sowohl als Wachboote als auch bei der U – Bootsbekämpfung und Minensuche eingesetzt.
Bei Kriegsende sollen 6 dieser 27m langen Boote unfertig am Kai der Burmeisterwerft in Burg bei Bremen gelegen haben. Die Angaben über die nächsten Jahre im Leben dieses Schiffes sind widersprüchlich. Zum einen soll die britische Militärregierung die unfertigen Schiffe beschlagnahmt und ab 1948 verkauft haben, zum anderen soll der Rumpf 1948 an einen neuen Eigner auf Sylt (Herbert Gädke) abgegeben worden sein. Am 1. August 1948 taucht er als „Nordmeer“ mit dem Fischereikennzeichen HF 493 im deutschen Schiffsregister auf. Bald verschwand der Kutter wieder und soll an die Bauwerft zurückgegeben worden sein.
Fest steht, dass noch 1948 das unfertige Schiff von der britischen PB in London übernommen wurde, die ihn bei Burmeister zu einem komfortablen Segler ausbauen ließ (Reisekutter) und ihm den Spitznamen des damaligen Vorstandsvorsitzenden „Freddy“ gab. Am 31. August 1951 erfolgte der (abermalige?) Eintrag in das deutsche Schifffahrtsregister. Eigner war die „BP Benzin und Petroleum Aktiengesellschaft in Hamburg“. Unbestätigten Meldungen zu Folge wurde das Schiff zugleich umfangreich ausgerüstet, um in dem sich verschärfenden Kalten Krieg und unter dem Eindruck des Koreakonfliktes der Firmenleitung als Fluchtfahrzeug zu dienen. Auch nach der Änderung des Firmenamens blieb der Zweimaster im Besitz des nun „Deutsche BP AG Hamburg“ genannten Eigners, der ihn bis 1993 zu Gästefahrten und internen Schulungen nutzte.
Am 1. Dezember 1993 findet sich nun die SWW Freddy GbR als neuer Eigentümer, der das Schiff dem Verein Segelvereinigung SmH Freddy e.V. als Betreiber übergab. 2014 konnte dieser Verein mit ca. 300 Mitgliedern die „Freddy“ erwerben. Seit April 2014 steht der Segler sogar auf der Liste des Hamburger Denkmalschutzamtes als „Bewegliches technische Kulturdenkmal“.
H.H.Böhm © 2017