Der Rat der S.T.A.G. besteht gemäß Satzung aus mindestens 5, höchstens jedoch 15 ordentlichen S.T.A.G.-Mitgliedern (keine juristischen Personen), die von der Jahreshauptversammlung gewählt werden, es sei denn, sie haben eine beratende Funktion.
Er führt die Geschäfte der S.T.A.G., bestimmt mit vollem Stimmrecht über die satzungsgemäße Verwendung der Mittel und erstellt den Haushaltsplan, der jährlich neu vom höchsten Gremium, der Mitgliederversammlung, zu genehmigen ist.
Die Ratsmitglieder sind ehrenamtlich tätig; je nach Amtsaufgabe kommen so viele Stunden, Tage und Monate an freiwilliger Tätigkeit an privaten Schreibtischen, auf maritimen Infoveranstaltungen und auf den Schiffen der S.T.A.G.-Flotte und darüber hinaus zusammen.