Die Sonderförderung erfüllt den Zweck, besondere Projekte, sei es eines einzelnen oder einer Gruppe, zu unterstützen.
Dies kann zum Beispiel eine Klassen- oder Kursfahrt sein, eine Gruppenfreizeit, ein Schuljahr auf See, ein Praktikum fürs Studium usw.
Ebenso wie bei der regulären Jugendförderung müssen die zu fördernden Personen jünger als 27 Jahre (mit Ausbildungsnachweis bzw. Immatrikulationsbestätigung auch bis inkl. 30) alt sein. Zudem ist sowohl für die zu fördernden Personen als auch das Schiff, auf dem der Törn stattfinden soll, die Mitgliedschaft in der S.T.A.G. Voraussetzung.
Wir möchten mit dieser Förderung vor allem Jugendliche und Jugendgruppen mit schwierigem finanziellen, gesundheitlichen oder sozialen Hintergrund unterstützen und ihnen die Möglichkeit geben, an der Erfahrung des Traditionssegelns teilzuhaben. Lehrern und Betreuern legen wir ans Herz, Mitglied in der S.T.A.G. zu werden, da sich unsere Förderung ausschließlich aus Mitgliedsbeiträgen finanziert und wir dieses Angebot auch in Zukunft ermöglichen wollen.
Für eine Sonderförderung benötigen wir einen formlosen schriftlichen Antrag, aus dem folgende Punkte hervorgehen:
Der Antrag muss postalisch an die Geschäftsstelle geschickt werden.
Über die Bewilligung einer Sonderförderung beschließt der Vorstand bzw. der Rat, wobei der Förderausschuss eine Empfehlung abgibt und beratend zur Seite steht. Es erfolgt in jedem Fall eine Antwort, unabhängig davon, ob es sich um eine Zu- oder Absage handelt.
Bei Fragen steht der Förderausschuss unter foerderung@sta-g.de mit Rat und Tat zur Seite.