Sonderförderung

Für wen ist die Sonderförderung?

Die Sonderförderung erfüllt den Zweck, besondere Projekte, sei es eines einzelnen oder einer Gruppe, zu unterstützen.

Dies kann zum Beispiel eine Klassen- oder Kursfahrt sein, eine Gruppenfreizeit, ein Schuljahr auf See, ein Praktikum fürs Studium usw.

Ebenso wie bei der regulären Jugendförderung müssen die zu fördernden Personen jünger als 27 Jahre (mit Ausbildungsnachweis bzw. Immatrikulationsbestätigung auch bis inkl. 30) alt sein. Zudem ist sowohl für die zu fördernden Personen als auch das Schiff, auf dem der Törn stattfinden soll, die Mitgliedschaft in der S.T.A.G. Voraussetzung.

Wir möchten mit dieser Förderung vor allem Jugendliche und Jugendgruppen mit schwierigem finanziellen, gesundheitlichen oder sozialen Hintergrund unterstützen und ihnen die Möglichkeit geben, an der Erfahrung des Traditionssegelns teilzuhaben. Lehrern und Betreuern legen wir ans Herz, Mitglied in der S.T.A.G. zu werden, da sich unsere Förderung ausschließlich aus Mitgliedsbeiträgen finanziert und wir dieses Angebot auch in Zukunft ermöglichen wollen.

Wie beantrage ich Sonderförderung?

Für eine Sonderförderung benötigen wir einen formlosen schriftlichen Antrag, aus dem folgende Punkte hervorgehen:

  • Art und Hintergrund des Törns der zu fördernden Gruppe / Person – Klassenfahrt, Schuljahr auf See usw.
  • Förderungswürdigkeit – Wieso soll die S.T.A.G. das Vorhaben unterstützen?
  • Welche Gegenleistung wird erbracht – Video, Bericht, usw.
  • Törnlänge und Datum – soweit schon bekannt
  • Anzahl der zu fördernden Personen
  • Gesamtkosten – wenn vorhanden mit Rechnung oder Kostenvoranschlag (nur Törnkosten, Reisekosten werden von der S.T.A.G. nicht berücksichtigt)
  • Höhe der beantragten Summe – hier kann der Vorstand/Rat auch einen abweichenden Betrag beschließen
  • Kontaktdaten
  • Bankverbindung

Der Antrag muss postalisch an die Geschäftsstelle geschickt werden.

Wer entscheidet über den Antrag?

Über die Bewilligung einer Sonderförderung beschließt der Vorstand bzw. der Rat, wobei der Förderausschuss eine Empfehlung abgibt und beratend zur Seite steht. Es erfolgt in jedem Fall eine Antwort, unabhängig davon, ob es sich um eine Zu- oder Absage handelt.

Wen kann ich bei Fragen ansprechen?

Bei Fragen steht der Förderausschuss unter foerderung@sta-g.de mit Rat und Tat zur Seite.